Stundung — ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Fälligkeit einer Forderung über den Zeitpunkt hinauszuschieben, der sich ansonsten aus Vereinbarung oder Gesetz ergeben würde. Die Stundung hat in der Regel folgende Wirkungen: Der… … Deutsch Wikipedia
Stundung — Stundung, so v.w. Gestundung, s.u. Concurs u. unter Moratorium … Pierer's Universal-Lexikon
Stundung — Stundung, der Verzicht des Gläubigers auf rechtzeitige Befriedigung seiner Forderung durch den Schuldner … Kleines Konversations-Lexikon
Stundung — Stundung, amtliche Fristbewilligung für den Schuldner (lat. moratorium) … Herders Conversations-Lexikon
Stundung — Kredit, ↑Moratorium, ↑Prolongation … Das große Fremdwörterbuch
Stundung — 1. St. einer Forderung: Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, durch den die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben wird. Während der St. tritt Hemmung der Verjährungsfristen ein (§ 205 BGB). 2. St. von Ansprüchen aus dem… … Lexikon der Economics
Stundung — Moratorium; Zahlungsfrist; Zahlungsziel; Aufschub; Zahlungsaufschub; Forderungsaufschub * * * Stụn|dung 〈f. 20〉 das Stunden, Zahlungsaufschub ● um Stundung bitten * * * Stụn|dung, die; , en: das Stunden; … Universal-Lexikon
Stundung — Aufschub, Fristverlängerung, Gnadenfrist; (ugs. scherzh.): Galgenfrist; (Fachspr.): Moratorium; (Wirtsch.): Prolongation. * * * Stundung,die:⇨Verlängerung(2) … Das Wörterbuch der Synonyme
Stundung — Stunde: Das altgerm. Wort mhd. stunde, stunt »Zeit‹abschnitt›, Zeitpunkt; Gelegenheit, Mal; Frist«, ahd. stunta »Zeit‹punkt›, Stunde«, niederl. stond‹e› »Stunde«, aengl. stund »Zeitpunkt, Augenblick, Stunde«, schwed. stund »Weile, Augenblick« ist … Das Herkunftswörterbuch
Stundung (Steuerrecht) — Stundung im abgabenrechtlichen Sinne bezeichnet die Verschiebung der Fälligkeit eines Steueranspruches in die Zukunft. Anders als die Stundung im schuldrechtlichen Sinne stellt die Stundung von Steuern einen Verwaltungsakt dar. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia