Streitgehilfe

Streitgehilfe

Streitgehilfe im Prozeß, s. Nebenintervention.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Streitgehilfe — Streitgehilfe,   Streithelfer, Zivilprozessrecht: der Nebenintervenient (Intervention) …   Universal-Lexikon

  • Intervenieren — (lat.), dazwischentreten, eintreten, insbes. für jemand eintreten; im Zivilprozeß: in eine anhängige Klagesache als Partei oder als Streitgehilfe eintreten; im Wechselverkehr, s. Wechsel; Interveniént, einer, der interveniert. S. Intervention,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nebenintervention — Nebenintervention, die Einmischung eines Dritten (des Nebenintervenienten) in einen zwischen andern Personen anhängigen Rechtsstreit, um der einen Partei zum Siege zu verhelfen. Die N., die mit der Hauptintervention sachlich nichts gemein hat,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nebenkläger — ein Streitgehilfe der Strafverfolgungsbehörde (⇡ Staatsanwaltschaft), der mit der ⇡ Nebenklage im eigenen Interesse die Verurteilung eines ⇡ Beschuldigten wegen einer Straftat anstrebt. Der N. ist von der Staatsanwaltschaft unabhängig und hat in… …   Lexikon der Economics

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