Belehrungsurteil

Belehrungsurteil

Belehrungsurteil (Informationsurteil, Responsum), Rechtsgutachten, das jemand zu seiner Rechtsbelehrung in einem zweifelhaften Fall von einzelnen Juristen oder juristischen Fakultäten einholt. Ein solches hat nur wissenschaftliche Autorität.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Informationsurteil — Informationsurteil, s. Belehrungsurteil …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Respónsum — (lat., »Antwort«), das in einer Rechtssache eingeholte Rechtsgutachten (s. Belehrungsurteil). Bei den Römern machten die Responsa prudentium (Gutachten angesehener Juristen) eine besondere Quelle des Rechts aus. Vgl. Jus respondendi …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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