Strafgewalt
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Strafgewalt — (Strafamt), die Befugniß Strafen zu verhängen u. zu vollziehen. Es liegt in der Natur eines jeden Gemeinwesens, daß, sobald sich dasselbe zu einer gewissen Vollkommenheit herausgebildet hat, in demselben sich zugleich eine S. zur… … Pierer's Universal-Lexikon
Strafgewalt — Straf|ge|walt 〈f. 20; unz.〉 das Recht, Strafen zu vollziehen * * * Straf|ge|walt, die <o. Pl.>: a) das Recht, Straftaten zu sühnen: die S. des Staates; b) Strafrahmen, innerhalb dessen eine gerichtliche Instanz zum Urteilsspruch befugt ist … Universal-Lexikon
Strafgewalt — Straf|ge|walt, die; … Die deutsche Rechtschreibung
Militärrechtswesen im antiken Rom — Dem Militärrechtswesen im antiken Rom fehlte in Zeiten der Republik und in den ersten Zeiten des Prinzipats eine kodifizierte Rechtsordnung in Form eines Militärstrafrechts. Die Legitimation der Rechtsprechung innerhalb der Armee wurde anfänglich … Deutsch Wikipedia
Disziplinarvorschriften — (mesures disciplinaires; disposizioni disciplinari) sind die Vorschriften, die die aus dem Amts oder Dienstverhältnis entspringende Strafgewalt des Staates oder anderer Körperschaften und Gesellschaften gegenüber ihren Untergebenen regeln. Die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Strafrecht — (Kriminalrecht, früher auch »peinliches Recht«, lat. Jus poenale, franz. Droit criminel. engl. Criminal Law, ital. Diritto criminale) hat, wie der Begriff des Rechtes überhaupt, eine subjektive und eine objektive Bedeutung. Im subjektiven Sinne… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Jugendschöffengericht — Das Jugendschöffengericht ist ein Jugendgericht, das über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender entscheidet. Es ist ebenso wie der Jugendrichter ein Spruchkörper beim Amtsgericht und besteht aus einem hauptamtlichen Richter als… … Deutsch Wikipedia
Württemberg [1] — Württemberg (seit 1803 amtlich angeordnete Schreibart für Würtemberg od. das frühere Wirtenberg u. das nachmalige Wirtemberg), Königreich in Süddeutschland, zwischen 25° 52 20 u. 28° 9 36 östl. Länge u. zwischen 47° 35 u. 49° 35 30 nördl. Breite … Pierer's Universal-Lexikon
Criminalproceß — (Peinlicher Proceß, Strafproceß, Strafverfahren, Ordo judiciorum criminal ium, Processus criminalis), 1) der Inbegriff der Rechtshandlungen, welche bei gesetzmäßiger Untersuchung u. Bestrafung eines einzelnen Verbrechens nothwendig werden; 2) der … Pierer's Universal-Lexikon
Criminalrecht — (Jus criminale, Peinliches Recht, Strafrecht), 1) der Theil des öffentlichen Rechtes, welcher die Rechtsnormen über Verbrechen, deren Untersuchung u. öffentliche Bestrafung begreift, auch 2) die sich mit der Entwickelung[536] u. Darstellung… … Pierer's Universal-Lexikon