Stellgeschäft

Stellgeschäft

Stellgeschäft (Stellage, engl. Double option, Put and call) heißt eine besondere Art des Prämiengeschäfts (s. d.), bei der dem Käufer (Wähler) vom Verkäufer (Stillehalter, Steller) das Recht eingeräumt wird, ein festbestimmtes Quantum einer Börsenware, in der Regel eine Quantität Wertpapiere, am Stichtage gegen Entrichtung des Stellgeldes je nach Wahl zu übernehmen oder zu liefern (Schluß auf Geben und Nehmen). Notiert ein Wertpapier beispielsweise zu 200 Proz. und wird die Vorprämie, bez. Rückprämie auf dieses Wertpapier mit je 2 Proz. gehandelt, so wird dem Käufer einer normalen Stellage gegen Bezahlung von 4 Proz. das Recht eingeräumt, eine vereinbarte oder börsenübliche Quantität des betreffenden Wertpapiers zu 200 Proz. zu beziehen oder zu liefern. Der Stellagekäufer hat aber nicht wie der Käufer einer Prämie das Recht, gegen Bezahlung der Entschädigung (Abandon) vom Geschäft zurückzutreten; er muß vielmehr liefern oder übernehmen. Das Stellgeld wird zumeist erst bei Erfüllung des Geschäfts bezahlt, so daß im obigen Falle der Stellagekäufer, wenn er sich für die Übernahme entscheidet, zu bezahlen hat: 200 Proz. +2 Proz. Vorprämie +2 Proz. Abandon (weil er von der Lieferung absieht), also zusammen 204 Proz.; entscheidet sich der Stellagekäufer dagegen für die Lieferung der Wertpapiere, so erhält er für diese 200 Proz., abzüglich 2 Proz. Rückprämie und 2 Proz. Abandon (weil er ja doch von der Übernahme abgesehen hat); er erhält daher nur 196 Proz. Man bezeichnet daher die Stellage, die regulär auf den Tageskurs 200. – mit 2 Proz. Prämie aufgebaut ist, an der Börse einfach mit: 204/196, oder als Stellage mit einer Spannung (franz. écart) von 8 Proz. (Stellgeld: 4 nach unten und 4 nach oben; Stellagemitte: 200). Der Käufer der Stellage wird gewinnen, wenn der Kurs des Wertpapiers am Erklärungstag (s. Prämiengeschäft) über 204 oder unter 196 liegt; im erstern Falle wird er »aus der Stellage nehmen« (beziehen) und die Stücke zum günstigern Kurse verkaufen; im andern Falle dagegen wird er die Stücke zum billigen Kurse kaufen und »in die Stellage liefern«. In der Praxis des Börsenverkehrs werden jedoch zumeist auf Grundlage von gekauften Stellagen Spekulationskäufe und Verkäufe durchgeführt, so daß das S. auch dann rentiert, wenn am Erklärungstage der Kurs innerhalb der Stellagegrenzen liegt. Die Hausse- oder Baissetendenz bringt es bisweilen mit sich, daß Stellagen nicht auf den Tageskurs, sondern auf einen höhern oder niedrigern Kurs aufgebaut werden; man spricht dann von »schiefen Stellagen« oder Stellagen mit »schiefer Mitte«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Stellgeschäft — (Stellage), an der Börse Geschäft, bei welchem ein Contrahent (Wähler) die Wahl hat, an einem bestimmten Tage die ausbedungenen Werthe dem Andern (Steller) zu liefern od. sie von ihm zu beziehen, s.u. Börse III. u. Staatspapiere S. 637 …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stellgeschäft — Stellgeschäft, Lieferungsgeschäft, wobei der Prämiengeber (Wähler) das Recht hat, nach seiner Wahl die Papiere dem Prämiennehmer (Steller) zu liefern oder von ihm zu beziehen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Prämiengeschäfte — Prämiengeschäfte, diejenige Art der Zeitgeschäfte (s. Börse, S. 243 f.), bei der sich einer der Kontrahenten, der Prämienzahler, das Recht vorbehält, gegen Bezahlung eines Reugeldes (Prämie) vom Vertrage zurückzutreten oder diesen in bezug auf… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Биржевые операции — в которых проявляется вся биржевая деятельность, выражаются, главным образом, в покупке и продаже и с экономической точки зрения могут быть разделены на два рода: на помещение капиталов и на спекуляцию. Каждый приходящий на биржу или желает… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Steller [1] — Steller, 1) (Uhrm.), so v.w. Rechen; 2) s.u. Stellgeschäft …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Börse — Börse, 1) in großen Handelsstädten der Ort (ein freier Platz od. ein Gebäude), an welchem sich handeltreibende Personen entweder täglich od. an gewissen Tagen der Woche zu einer bestimmten Tageszeit (Börsenzeit) versammeln, um Waaren u. Werthe… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geber [1] — Geber, im Prämiengeschäft der Prämienzahler, im Gegensatz zum Nehmer; Schluß auf geben und nehmen, eine Schlußform im Stellgeschäft. Vgl. Prämiengeschäfte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schluß auf Geben und Nehmen — Schluß auf Geben und Nehmen, soviel wie Stellgeschäft, s. Prämiengeschäfte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stellage — (französiert, spr. lāsche), Gestell, Gerüst; auch soviel wie Stellgeschäft (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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