Beilaß
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Inventār — (lat. inventarium) bedeutet Verzeichnis von Gegenständen, die man bei der Aufnahme vorfindet, und weiter die verzeichneten Gegenstände selbst, also den Bestand, die Gesamtheit von Gegenständen, die zu einem besondern wirtschaftlichen Zweck und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon