Beichtbrief

Beichtbrief

Beichtbrief (Literae dimissoriales), ein früher hier und da vom Bischof erteilter Erlaubnisschein, wonach man sich einen beliebigen Beichtvater wählen konnte, während man ohne einen solchen an einen bestimmten Beichtvater (s. d.) vermöge der Beichtjurisdiktion gebunden war. Die heutige Gewohnheit gestattet die freie Wahl des Beichtvaters.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Beichtbrief — Beichtbrief, an manchen Orten ein vom Bischof ertheilter Erlaubnißschein, sich einen beliebigen Beichtiger zu wählen, während die übrigen Seelen an einen bestimmten District mittelst der Beichtbriefsjurisdiction gebunden sind …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beichtbrief — Beichtbrief, päpstl. Vollmacht an Beichtväter, Beichtende von gewissen Bußwerken zu entbinden …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Beichtbrief — Beichtbrief,   Ablassbrief, lateinisch Confessionale, Lịtterae indulgentiales, im Mittelalter weit verbreitete, meist käuflich erworbene Urkunde, die den Inhaber berechtigte, einmal im Leben und in der Todesstunde unabhängig vom zuständigen… …   Universal-Lexikon

  • Beichtjurisdiction — Beichtjurisdiction, s.u. Beichtbrief …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beichte — nennt man in der christlichen Kirche den Gebrauch, nach welchem der Christ zu gewissen Zeiten, und namentlich vor dem Genusse des heiligen Abendmahls, ein Bekenntniß seiner Sünden vor dem Geistlichen ablegt. Die katholische Kirche fordert das… …   Damen Conversations Lexikon

  • Konfessionale — Kon|fes|si|o|na|le das; s, ...lien [...i̯ən] <aus gleichbed. kirchenlat. confessionale; vgl. ↑...ale> (veraltet) 1. Ablass , Beichtbrief. 2. Beichtstuhl …   Das große Fremdwörterbuch

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