Stabrecht

Stabrecht

Stabrecht, das (zuweilen dem Gutsherrn oder der Gemeinde zustehende) Recht, fremde Schafe hüten. weiden und düngen zu lassen, während man mit Stabgemeinschaft lediglich das Verhältnis derjenigen bezeichnet, die sich für ihre Schafe gemeinschaftlich einen Hirten halten. Stabrechtsgüter, s. Bauerngut, S. 462.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Stabrecht — Stabrecht, die Befugniß fremde Schafe auf seinem Grundstück hüten, weiden u. düngen zu lassen. Meist erscheint dasselbe in der Gestalt eines Bannrechtes, indem alle in einem gewissen Bezirke Schafe haltenden Personen verpflichtet sind, solche dem …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stabgemeinschaft — Stabgemeinschaft, s. Stabrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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