Staatsnotrecht

Staatsnotrecht

Staatsnotrecht, s. Notrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Staatsnotrecht — Staatsnotrecht,   früher lateinisch Ius eminens, das Recht des Staates, besonders seiner obersten Vollzugsorgane, in äußersten Notfällen, in denen das Bestehen oder die Sicherheit des Staates in dringender Gefahr sind (Staatsnotstand), zur… …   Universal-Lexikon

  • Jus emĭnens — (lat., »Staatsnotrecht«), das Recht der Staatsgewalt, im Fall dringender Gefahr oder Not oder eines unabweisbaren Bedürfnisses Eingriffe in Privatrechte vorzunehmen. Hierauf läßt sich namentlich das Recht zur Zwangsenteignung von Grundeigentum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Notrecht — (Staatsnotrecht, Jus eminens), die Befugnis der Staatsgewalt zum Eingriff in die Rechte der einzelnen im öffentlichen Interesse. Ein solcher Eingriff ist nur ausnahmsweise und nur dann statthaft, wenn ihn ein unabweisbares Bedürfnis des Staat es… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsstaatsverständnis im Nationalsozialismus — „Nationalsozialistischer deutscher Rechtsstaat“ und ähnliche Ausdrücke wie „der deutsche Rechtsstaat Adolf Hitlers“ wurden von nationalsozialistischen und den Nationalsozialisten nahestehenden Juristen mehrfach verwendet[1], um sich affirmativ… …   Deutsch Wikipedia

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