Spießrecht

Spießrecht

Spießrecht (Recht der langen Spieße), das Recht der Landsknechtsregimenter, schwere Verbrechen selbst abzuurteilen, sowie der Rechtsgang dabei.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Spießrecht — Spießrecht, im Mittelalter ein Kriegsrecht, wo ein Soldat auf Leben u. Tod angeklagt u. im Verurtheilungsfalle durch die Spieße gejagt, d.h. mit den Lanzen der Lanzknechte erstochen wurde …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Spießrutenlaufen — (Gassenlaufen), militär. Leibesstrafe, die früher wegen Desertion, Trunkenheit etc. über gemeine Soldaten verhängt wurde, und bei deren Ausführung 100–300 Mann eine etwa 2 m breite Gasse bildeten, die der bis zum Gürtel entblößte Verurteilte mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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