- Spießrecht
Spießrecht (Recht der langen Spieße), das Recht der Landsknechtsregimenter, schwere Verbrechen selbst abzuurteilen, sowie der Rechtsgang dabei.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Spießrecht (Recht der langen Spieße), das Recht der Landsknechtsregimenter, schwere Verbrechen selbst abzuurteilen, sowie der Rechtsgang dabei.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Spießrecht — Spießrecht, im Mittelalter ein Kriegsrecht, wo ein Soldat auf Leben u. Tod angeklagt u. im Verurtheilungsfalle durch die Spieße gejagt, d.h. mit den Lanzen der Lanzknechte erstochen wurde … Pierer's Universal-Lexikon
Spießrutenlaufen — (Gassenlaufen), militär. Leibesstrafe, die früher wegen Desertion, Trunkenheit etc. über gemeine Soldaten verhängt wurde, und bei deren Ausführung 100–300 Mann eine etwa 2 m breite Gasse bildeten, die der bis zum Gürtel entblößte Verurteilte mit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon