Sondereigen

Sondereigen

Sondereigen, gesondertes Privateigentum im Gegensatz zum gemeinschaftlichen oder Gemeineigen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Sundermann — 1. Wohnstättennamen auf mann zu mnd. sunder(e) »die als Sondereigen aus der Mark ausgeschiedene Waldung«. 2. Wohnstättennamen auf mann zu mhd. sunder »abgesondert, allein stehend, einsam« oder mhd. sunder »südlich« für jemanden, der an einer… …   Wörterbuch der deutschen familiennamen

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