- Sondereigen
Sondereigen, gesondertes Privateigentum im Gegensatz zum gemeinschaftlichen oder Gemeineigen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Sondereigen, gesondertes Privateigentum im Gegensatz zum gemeinschaftlichen oder Gemeineigen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Feldgemeinschaft — Feldgemeinschaft, der Zustand des Gemeinbesitzes (im Gegensatz zum Sondereigen) an Grund und Boden mit periodischer Verteilung der Äcker (F. im engern Sinn) oder ohne solche, wie er sich früher wohl in allen Ländern der Alten und Neuen Welt (Java … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sundermann — 1. Wohnstättennamen auf mann zu mnd. sunder(e) »die als Sondereigen aus der Mark ausgeschiedene Waldung«. 2. Wohnstättennamen auf mann zu mhd. sunder »abgesondert, allein stehend, einsam« oder mhd. sunder »südlich« für jemanden, der an einer… … Wörterbuch der deutschen familiennamen
Sündermann — 1. Wohnstättennamen auf mann zu mnd. sunder(e) »die als Sondereigen aus der Mark ausgeschiedene Waldung«. 2. Wohnstättennamen auf mann zu mhd. sunder »abgesondert, allein stehend, einsam« oder mhd. sunder »südlich« für jemanden, der an einer… … Wörterbuch der deutschen familiennamen