Simultānwährung

Simultānwährung

Simultānwährung, s. Währung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Währung — (ital. Valuta, »Gültigkeit«, v. lat. valere, gelten; franz. Étalon, engl. Standard, Legal tender), ursprünglich soviel wie Gewähr (Wertschaft), nämlich für die richtige Beschaffenheit (Gewicht und Feingehalt) ausgeprägter Münzen, dann die als… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parallelwährung — Parallelwährung,   Simultanwährung, ein Währungssystem, in dem zwei Edelmetalle (meistens Gold und Silber) frei ausprägbar sind und als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Es besteht zwischen den Metallen im Unterschied zur Doppelwährung jedoch… …   Universal-Lexikon

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