Setzwirtschaft
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Interimswirtschaft — (Setzwirtschaft), die Bewirtschaftung eines Bauerngutes während der Minderjährigkeit des Anerben (s. Anerbenrecht) durch einen hierzu bestellten Dritten (Interimswirt) auf dessen eigne Rechnung und auf eine bestimmte Zeit (Mahljahre, Wohnjahre),… … Meyers Großes Konversations-Lexikon