Seepaß
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Seepaß — (Seew.), s. Algierischer Paß … Pierer's Universal-Lexikon
Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… … Pierer's Universal-Lexikon
Consul — (lat., d. i. Rathgeber, Berather), 1) (röm. Ant.), Amtsname der, nach Abschaffung der lebenslänglichen Monarchie, 510 v. Chr., jährlich gewählten zwei obersten Magistratspersonen in Rom. Anfangs hießen sie Prätoren. Wählbar zu diesem Amte,… … Pierer's Universal-Lexikon
Algierscher Paß — (Seepaß, Türkenpaß, Mittelländischer Paß, franz. Marque), der Paß, welchen die Schiffe derjenigen Staaten lösen und an Bord mit sich führen mußten, die mit den Barbareskenstaaten (s. Berberei) Verträge abgeschlossen hatten. Erst seit 1830 mit der … Meyers Großes Konversations-Lexikon