Seehandelsrecht
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Seehandelsrecht — Seehandelsrecht, s. Seerecht … Kleines Konversations-Lexikon
Seehandelsrecht — Das deutsche Seehandelsrecht ist im 5. Buch (§§ 476 905) des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Das allgemeine Handelsrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werden dabei nicht vollständig verdrängt, sondern gelten subsidiär. Das heißt: Eine… … Deutsch Wikipedia
Seehandelsrecht — ⇡ Schifffahrtsrecht … Lexikon der Economics
Fautfracht — Die Fautfracht (auch Fehlfracht) ist im Frachtrecht/ Transportrecht, eine Entschädigung bzw. ein Reuegeld des Auftraggebers (im innerdeutschen Frachtrecht: Absender; im Seehandelsrecht: Befrachter) an den Frachtführer (im Seehandelsrecht:… … Deutsch Wikipedia
Haager Regeln — Als Haager Regeln (engl. short term: Hague Rules oder HR) (engl.: International Convention for the Unification of Certain Rules of Law relating to Bills of Lading; dt.: Übereinkommen vom 28. August 1924 zur Vereinheítlichung von Regeln über… … Deutsch Wikipedia
Haverei — Mit Haverei bezeichnet man in der Schifffahrt die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie. Die Haverei ist von Bedeutung vor allem für das Seehandelsrecht, aber auch für die Binnenschifffahrt. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Arten der… … Deutsch Wikipedia
Korrespondentreeder — Der Korrespondentreeder ist der von den Gesellschaftern einer Partenreederei durch Mehrheitsbeschluss (bei Bevollmächtigung eines Mitreeders) oder durch Einstimmigkeitsbeschluss (bei Bevollmächtigung eines externen Dritten) bestimmte Vertreter… … Deutsch Wikipedia
Partenreederei — Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. Sie wird in beiden Fällen gesetzlich in § 489 HGB folgendermaßen definiert: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich… … Deutsch Wikipedia
Verfrachter — Als Verfrachter wird im deutschen Seehandelsrecht derjenige bezeichnet, der den Transport über See durchführt. Er ist der Frachtführer in der Seeschifffahrt. Der Verfrachter ist Vertragspartner des Befrachters; er schuldet den Beförderungserfolg … Deutsch Wikipedia
Befrachter — Der Befrachter ist ein Begriff aus dem deutschen Seehandelsrecht (§§ 476 ff. des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB)). Der Befrachter ist der Vertragspartner des Verfrachters. Der Befrachter verpflichtet sich zur Anlieferung der Güter, zur… … Deutsch Wikipedia