Schiffspart

Schiffspart

Schiffspart, der Anteil eines Mitreeders an dem gemeinschaftlichen Schiff. Ein Mitreeder kann mehrere Parten besitzen. Dieselben sind veräußerlich und vererblich (vgl. Handelsgesetzbuch, § 474 ff., 491,502 ff., 507). Vgl. Reeder.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Part [1] — Part (v. lat. pars), Teil, Anteil; Schiffspart (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parten — Parten, s. Schiffspart …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reeder — (Rheder, franz. Armateur, Propriétaire de navires, engl. Shipowner, ital. Proprietario di navi), allgemein Eigentümer eines zur Seefahrt verwendeten Schiffes, im Handelsprivatrecht der Eigentümer eines ihm zum Erwerbe durch die Seefahrt dienenden …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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