Schiffsklarierer
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Klarieren — (neulat.), klären, bereinigen, freimachen; ein Schiff und seine Ladung verzollen und dadurch zum ungehinderten Absegeln oder Einsegeln frei machen; daher Klarierungsschein (Zollklarierungsschein), der Schein, den der Schiffer in den Seestädten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schiffsmäkler — (Frachtmäkler, Schiffsklarierer, Schiffsprokureure), Handelsmäkler, die Schiffsmäkelei betreiben (s. Mäkler, Klarieren und Güterbestätterei; vgl. Spedition) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schiffsmakler — Schịffs|mak|ler 〈m. 3〉 Makler, der Frachtverträge für Schiffe vermittelt * * * Schịffs|mak|ler, der: Makler, der Fracht, Liegeplatz o. Ä. für ein Schiff vermittelt. * * * Schiffsmakler, Schiffsklarierer, Gewerbetreibender, der Geschäfte des… … Universal-Lexikon