Schiffsfreunde
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Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… … Pierer's Universal-Lexikon
Reeder — (Rheder, franz. Armateur, Propriétaire de navires, engl. Shipowner, ital. Proprietario di navi), allgemein Eigentümer eines zur Seefahrt verwendeten Schiffes, im Handelsprivatrecht der Eigentümer eines ihm zum Erwerbe durch die Seefahrt dienenden … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rehder, der — Der Rehder, des s, plur. ut nom. sing. gleichfalls nur in der Niederdeutschen Schifffahrtssprache, derjenige, welcher ein Schiff entweder ganz oder doch zum Theil ausrüstet, der Schiffsrehder, der Eigenthümer eines Schiffes, der Schiffsherr. Wenn … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart