Schiffseigner — Schiffseigner, so v.w. Rheder … Pierer's Universal-Lexikon
Schiffseigner — ↑Partikulier … Das große Fremdwörterbuch
Schiffseigner — Schiffseigentümer; Reeder * * * Schịffs|eig|ner 〈m. 3〉 Eigentümer eines Schiffes der Binnenschifffahrt; Sy Schiffsherr * * * Schịffs|eig|ner, der: jmd., dem ein Schiff gehört. * * * Schiffs|eigner, Eigentümer eines von ihm in der… … Universal-Lexikon
Schiffseigner — Eigentümer eines der Binnenschifffahrt dienenden Schiffes. Die Haftung des Sch. entspricht im Wesentlichen der des ⇡ Reeders. Führt der Sch. das Schiff selbst, haftet er für fehlerhafte Führung nur mit Schiff und Fracht (§§ 1 ff. BinnSchG) … Lexikon der Economics
Schiffseigner — Schịffs|eig|ner … Die deutsche Rechtschreibung
Schiffseigentümer — Schiffseigner; Reeder * * * Schịffs|ei|gen|tü|mer, der: jmd., dem ein Schiff gehört … Universal-Lexikon
Mukrena — Stadt Könnern Koordinaten: 51° … Deutsch Wikipedia
Reeder — Schiffseigentümer; Schiffseigner * * * Ree|der 〈m. 3〉 Schiffseigentümer, Schifffahrtsunternehmer [<mnddt. reder; zu nddt. reden „bereitmachen, ausrüsten“; → Reede] * * * Ree|der, der; s, [aus dem Niederd. < mniederd. rēder, zu: rēden =… … Universal-Lexikon
Indentured Servant — Die Artikel schuldknecht und schuldknechtschaft überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen… … Deutsch Wikipedia
Binnenschiffahrtsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt Kurztitel: Binnenschifffahrtsgesetz Abkürzung: BinSchG Art: Bundesgesetz Geltungsberei … Deutsch Wikipedia