Schaufelschlagsrecht
Schaufelschlagsrecht, eine Grunddienstbarkeit des Inhalts, daß der Mühlenbesitzer von den Ufereigentümern verlangen kann, daß er zur Reinigung des Wasserlaufes die Ufergrundstücke betreten und auf sie Schlamm, Sand etc. werfen darf.
http://www.zeno.org/Meyers-1905.
1905–1909.