Schaußelrecht

Schaußelrecht

Schaußelrecht, s. Bauerngut, S. 462.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bauerngut — Bauerngut, ein Landgut, das der Privilegien der adligen Rittergüter oder andrer bevorzugter Güter nicht teilhaftig ist. Während bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts die meisten Bauerngüter nicht im freien Eigentum des Bauern standen und mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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