Abfindung

Abfindung

Abfindung, diejenige Leistung, die jemand kraft Sonderrechts oder kraft besonderer Vereinbarung an Statt eines ihm sonst zustehenden Anteils erhält, oder an Statt ihm sonst zustehender dauernder Einnahmen zu beanspruchen hat. Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch ist unter gewissen Voraussetzungen eine A. von dem Ersatzpflichtigen zu zahlen: 1) einem widerrechtlich Verletzten oder in seiner Erwerbsfähigkeit Beschränkten (§ 843); 2) denjenigen, die gegen einen infolge einer unerlaubten Handlung Getöteten Unterhaltungsansprüche hatten (§ 844); 3) allen denen, die gegen einen widerrechtlich Verletzten oder Getöteten kraft Gesetzes Ansprüche auf Dienstleistungen in ihrem Hauswesen oder Gewerbe hatten (§ 845). Ebenso kann der geschiedene unschuldige Ehegatte von dem als allein für schuldig erklärten eine A. verlangen (§ 1580). Ein uneheliches Kind endlich kann nach § 1712 von dem Erben des Kindsvaters mit dem Betrag abgefunden werden, der dem Kind als Pflichtteil gebühren würde, wenn es ehelich wäre. Über die A. der Geschwister eines Anerben s. Höferecht. – Über A. im Finanzwesens. Aufwandsteuern. Vgl. auch Ablösung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Abfindung — ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von Vermögensgegenständen. Sie sind zu unterscheiden von einmaligen Schadensersatzzahlungen (oft auch als Abfindung bezeichnet),… …   Deutsch Wikipedia

  • Abfindung — Abfindung, Tilgung einer umständlich festzustellenden oder in ihrer Dauer nicht feststehenden Summe durch eine Pauschsumme; A. der Steuer, A. der Rente durch Kapital, der Geschwister durch den Anerben (Ablobung, Auslobung, Auskehrung, Ausradung) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Abfindung — ↑Apanage, ↑Paragium, ↑Pauschale …   Das große Fremdwörterbuch

  • Abfindung — (f), Pauschalvergütung (f) eng lump sum benefit …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • Abfindung — einmalige Geldentschädigung. – Vgl. auch ⇡ Barabfindung, ⇡ Kapitalabfindung. I. Gesellschaftsrecht:A. bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft. 1. Ermittlung des Abfindungsbetrages: Die A. entspricht dem Betrag, der… …   Lexikon der Economics

  • Abfindung — Belohnung; Entschädigung; Wiedergutmachung; Nachzahlung * * * Ab|fin|dung [ apfɪndʊŋ], die; , en: a) das Abfinden (1) (z. B. mit Geld): die Abfindung der Gläubiger. b) die zur Abfindung (1) bestimmte Geldsumme: er musste seiner Frau eine… …   Universal-Lexikon

  • Abfindung — die Abfindung, en (Mittelstufe) Entschädigung, die z. B. bei Entlassung ausgezahlt wird Synonyme: Abstand, Abstandssumme Beispiel: Der Arbeitnehmer bekam eine Abfindung in Höhe von 20 000 Euro. Kollokation: jmdm. eine Abfindung zahlen …   Extremes Deutsch

  • Abfindung — 1. Auszahlung, Belohnung, Entschädigung; (österr.): Abfertigung. 2. Abfindungssumme, Abgeltung, Abstand, Abstandsgeld, Abstandssumme, Abstandszahlung, Ausgleich, Schadenersatz, Wiedergutmachung; (österr.): Abfertigung. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Abfindung — abfinden, Abfindung ↑ finden …   Das Herkunftswörterbuch

  • Abfindung im Arbeitsrecht — Abfindung wird in Deutschland eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Ansprüchen, insbesondere aus einem Vertragsverhältnis genannt. Der österreichische Ausdruck ist Abfertigung. Abfindungen kommen in allen Dauerschuldverhältnissen vor, vor allem… …   Deutsch Wikipedia

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