- Bannströme
Bannströme nannte man ehedem die Flußläufe, in denen dem Landesherrn oder den Adligen, bez. Klöstern, welchen der Landesherr das Bannrecht verliehen hatte, allein das FischereirechT zustand.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Bannströme nannte man ehedem die Flußläufe, in denen dem Landesherrn oder den Adligen, bez. Klöstern, welchen der Landesherr das Bannrecht verliehen hatte, allein das FischereirechT zustand.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.