Reversalĭen

Reversalĭen

Reversalĭen (lat.), s. Revers.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Reversalien — Reversalien, s.u. Revers …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Revers — (v. lat.), 1) jede schriftliche Versicherung, worin Jemand die Übernahme einer Verbindlichkeit für die Zukunft entweder unbedingt od. wenn gewisse Voraussetzungen eintreten, übernimmt; daher Reversalien (lat. Reversales sc. literae), die Urkunde …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Symbolische Bücher — Symbolische Bücher, Schriften, in welchen die Glaubenssätze u. das Glaubensbekenntniß einer Kirche enthalten sind. I. Entstehung der S.B. Schon in der ältesten Kirche bildete sich auf Grund der apostolischen Lehre eine Glaubensregel, an welche… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ost-Friesland — Ost Friesland, Fürstenthum, zum Königreich Hannover gehörig u. dessen nordwestlichsten Theil als die Landdrostei Aurich bildend, grenzt an die Nordsee, Oldenburg, die hannöverische Landdrostei Meppen u. die Niederlande; hat 54,48 QM. mit (1848)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Württemberg [2] — Württemberg (Gesch.). W. war in den ersten christlichen Jahrh. von Sueven bewohnt; diese wichen den Römern, welche dann das Land cultivirten, dasselbe aber nachher an die Alemannen verloren; nach der Niederlage der Alemannen durch die Franken bei …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Braunschweig [2] — Braunschweig (Geschichte). I. Von der ältesten Zeit bis zur Theilung des Landes in das ältere Lüneburgische u. Wolfenbüttelsche Haus (1267). Das Land, welches das jetzige Herzogthum B. bildet, wurde vormals von sächsischen Stämmen bewohnt, u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landstände — (Landschaft), im Allgemeinen die Vertretung der Unterthanen, welcher das verfassungsmäßige Recht zukommt, daß wichtigere Angelegenheiten des Landes, insbesondere Besteuerungsfragen, von dem Landesherrn ohne ihren vorher angehörten Beirath, in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Revérs — (lat.), die Kehr , resp. Wappenseite der Münzen, entgegengesetzt der Vorderseite oder dem Avers. Auf sehr alten Münzen wird die Rückseite angedeutet durch ein Quadratum incusum, oder durch ein Attribut des auf der Vorderseite dargestellten Gottes …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Revérs — (lat.), schriftliche Gegenverpflichtung, Angelöbnis, dieses oder jenes zu leisten oder zu unterlassen; im Gegensatz von Avers (s.d.) die Rückseite einer Münze; an Herrenröcken: der Um oder Aufschlag; in Festungen: die dem feindlichen Feuer… …   Kleines Konversations-Lexikon

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