Bannbruch — (Abgabenordnung § 372) begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt. Der Täter wird wegen Steuerhinterziehung bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Einfuhr , Ausfuhr … Deutsch Wikipedia
Bannbruch — Bannbruch, ein Zollvergehen, Schmuggel. * * * Bạnn|bruch, der (Rechtsspr.): Steuerstraftat desjenigen, der verbotswidrig ohne Verzollung Gegenstände ein od. ausführt … Universal-Lexikon
Bannbruch — ⇡ Steuerstraftat. B. begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot ein , aus oder durchführt, ohne sie der zuständigen Zollstelle ordnungsgemäß anzuzeigen (§ 372 AO) … Lexikon der Economics
Bannbruch — Bạnn|bruch, der (Rechtswissenschaft) … Die deutsche Rechtschreibung
Steuerstraftat — in Deutschland Für Steuerstraftaten gelten die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen, § 369 II AO. Das Steuerstrafrecht unterscheidet Steuerstraftaten und… … Deutsch Wikipedia
Steuerhehlerei — Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 Abgabenordnung begangen worden ist, ankauft… … Deutsch Wikipedia
Steuerstrafrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze… … Deutsch Wikipedia
Steuerstrafrecht (Deutschland) — Der Begriff Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Zwar enthalten die §§ 369 ff. AO (Abgabenordnung) einige Regelungen über die strafrechtlichen Konsequenzen… … Deutsch Wikipedia
Schmuggel — Pascherei (umgangssprachlich); Konterbande (veraltet); Schmuggelei; Schleichhandel * * * Schmug|gel [ ʃmʊgl̩], der; s: das Schmuggeln (1): Schmuggel treiben; sie war beim Schmuggel ertappt worden; vom Schmuggel leben. * * * Schmụg|gel 〈m. 5 … Universal-Lexikon
Steuerstrafrecht — Steu|er|straf|recht, das <o. Pl.>: Verstöße gegen die Steuer u. Zollgesetze betreffendes Strafrecht. * * * Steuerstrafrecht, zusammenfassende Bezeichnung der Vorschriften, die Sanktionen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Steuergesetze… … Universal-Lexikon