- Reszindieren
Reszindieren (lat.), zerreißen, wieder aufheben, für nichtig erklären; Reszission, Wiederaufhebung, Nichtigkeitserklärung; Reszissibilität, die Möglichkeit der Umstoßung eines Rechtsgeschäfts, z. B. eines Testaments.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.