Repräsentativgewalt

Repräsentativgewalt

Repräsentativgewalt, die Befugnis des Staatsoberhauptes zur Vertretung des Staates nach außen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Repräsentativgewalt — Repräsentativgewalt, s.u. Hoheitsrechte A) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Repräsentativgewalt — Re|prä|sen|ta|tiv|ge|walt, die (Politik): Recht, den Staat nach außen hin zu vertreten …   Universal-Lexikon

  • Repräsentativgewalt — Re|prä|sen|ta|tiv|ge|walt, die; (Politik) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Repräsentativ — (v. lat.), was sich auf die Vertretung von etwas, bes. auf die Vertretung eines ganzen Staates bezieht, daher Repräsentativverfassung, Repräsentativsystem, Verfassung, wo das Volk durch Repräsentanten vertreten wird, s.u. Constitutionell.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Souverain [1] — Souverain (spr. Suwräng), der Inhaber der Souveränetätsrechte (s.u. Souveränetät), die Person, in welcher sich die höchste Repräsentativgewalt eines Staates verkörpert. Sowohl in völkerrechtlicher Beziehung, als staatsrechtlich werden den S en… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hoheitsrechte — (Majestätsrechte, Regalien, Jura majestatica, Regalia), diejenigen Befugnisse, deren Ausübung in einem Staate dem Inhaber der Staatsgewalt hinsichtlich der Regierung u. Verwaltung des Staates entweder verfassungsmäßig, od. kraft besonderer… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Auswärtige Angelegenheiten — Auswärtige Angelegenheiten, diejenigen Staatsgeschäfte, die von der Staatsgewalt in ihren Beziehungen zu andern Staaten zu erledigen sind. Man pflegt die Staatsgewalt, insoweit sie sich mit der Vertretung des Staates fremden Mächten gegenüber zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Regierung — (Staatsregierung), die Leitung des Staates; dann die hierzu Berufenen, namentlich das Staatsoberhaupt und der Beamtenkörper, dessen sich dasselbe zur Leitung des Staates bedient (Regierungsbeamte), insbes. das Ministerium; Regierungsgewalt,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollziehende Gewalt — (Vollzugsgewalt, vollstreckende Gewalt, Exekutive, Exekutivgewalt, lat. Potestas rectoria, franz. Pouvoir exécutif), die Staatsgewalt, soweit sie nicht gesetzgebende Gewalt ist. Gewöhnlich wird der Begriff enger gefaßt, indem man nur einen Teil… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Septemberunruhen — Septẹmber|unruhen,   Bezeichnung für die im September 1848 in der zweiten Phase der Märzrevolution ausgebrochenen Aufstände (Septemberrevolution), u. a. in Berlin, Wien und Ungarn, sowie für die zweite Erhebung der radikalliberalen Freischärler… …   Universal-Lexikon

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