Reichstürhüteramt

Reichstürhüteramt

Reichstürhüteramt, s. Erbämter.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erbämter — Erbämter, Hofämter, die in einer Familie erblich sind. In diesem weitern Sinne waren auch die Erzämter (s. d.) der Kurfürsten des frühern Deutschen Reiches E. Jeder der weltlichen Kurfürsten aber, der ein Erzamt des Reiches bekleidete, hatte eine …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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