Reichsrecht

Reichsrecht

Reichsrecht, im neuen wie im frühern Deutschen Reiche das durch die Reichsgesetzgebung geschaffene Recht, im Gegensatz zum Landesrecht (Landrecht), d. h. demjenigen Rechte, das auf der Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten (früher Territorien) beruht. Der alte Grundsatz: R. bricht Landesrecht, d. h. durch reichsgesetzliche Regelung einer Materie treten entgegenstehende landesrechtliche Bestimmungen außer Kraft, es sei denn, daß das R. sich selbst nur subsidiäre Geltung beilegt, ist auch im Artikel 2 der jetzigen Reichsverfassung festgestellt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Reichsrecht — Reichsrecht,   das Recht des Deutschen Reichs im Unterschied zum Territorial oder Landesrecht. Reichsrecht gab es sowohl im Heiligen Römischen Reich bis 1806 als auch im Deutschen Reich 1871 1945. Es hatte den Vorrang vor dem Landesrecht. Nach… …   Universal-Lexikon

  • Reichsrecht — Reichsrecht, im Gegensatz zum Landesrecht das durch das neue Deutsche Reich geschaffene Recht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichsrecht — geht vor Landesrecht. – Schles. Zeitung, 1872, Nr. 410 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Bayerische Diversion im Spanischen Erbfolgekrieg — Maximilian II. Emanuel, Kurfürst von Bayern (1679 1706 und 1714 1706) Unter dem Schlagwort der Bayerischen Diversion versteht man jenes militärisch wie diplomatisch gleichermaßen engagiert betriebene Ausscheren des bayerischen Kurfürsten Max II.… …   Deutsch Wikipedia

  • Bremer Stadtrecht — Basisdaten Titel: Bremisches Stadtrecht Art: Stadtrecht Geltungsbereich: Bremen und Orte der Stadtrechtsfamilie Rechtsmaterie: Stadtrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Digestenexegese — Mit der Rezeption des römischen Rechts ist der Vorgang gemeint, der schließlich zur Anerkennung des Corpus Iuris Civilis als im Heiligen Römischen Reich geltenden Reichsrecht geführt hat. Die Rezeption minderte den bestehenden Charakter des… …   Deutsch Wikipedia

  • Rezeption des römischen Rechts — Mit der Rezeption des römischen Rechts ist der Vorgang gemeint, der schließlich zur Anerkennung des Corpus Iuris Civilis als im Heiligen Römischen Reich geltenden Reichsrecht geführt hat. Die Rezeption minderte den bestehenden Charakter des… …   Deutsch Wikipedia

  • Friedrich I. (Böhmen) — Repräsentationsgemälde Friedrichs V.; dargestellt im Harnisch, Kurmantel sowie mit Wenzelskrone, Reichsapfel und Zepter in den Händen; Kurschwert und Kurhut neben ihm; als Zeichen der …   Deutsch Wikipedia

  • Friedrich V. (Pfalz) — Repräsentationsgemälde Friedrichs V.; dargestellt im Harnisch, Kurmantel sowie mit Wenzelskrone, Reichsapfel und Zepter in den Händen; Kurschwert und Kurhut neben ihm; als Zeichen der Verbundenheit mit dem englischen König trägt er die… …   Deutsch Wikipedia

  • Friedrich V. von der Pfalz — Repräsentationsgemälde Friedrichs V.; dargestellt im Harnisch, Kurmantel sowie mit Wenzelskrone, Reichsapfel und Zepter in den Händen; Kurschwert und Kurhut neben ihm; als Zeichen der …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”