- Reichskommission für Arbeiterstatistik
Reichskommission für Arbeiterstatistik, eine 1892 eingesetzte Behörde mit der Aufgabe, Material über die Arbeitsbedingungen und überhaupt die Lage der Arbeiter auf statistischem Wege wie durch persönliche Einvernahme zu sammeln und bei Ausführung der Gewerbeordnung mitzuhelfen. Sie bestand nach dem Regulativ vom 29. Jan. 1894 aus dem vom Reichskanzler ernannten Vorsitzenden und 14 Mitgliedern. Sie ist seit dem Reichsgesetz vom 30. April 1902 durch den Beirat für Arbeiterstatistik ersetzt worden, der aus dem Präsidenten des kaiserlichen statistischen Amtes und aus 14 Mitgliedern besteht, die zur Hälfte vom Bundesrat, zur Hälfte vom Reichstag gewählt werden. Dieser Beirat ist der sozial-statistischen Abteilung des kaiserlichen statistischen Amtes beigeordnet und hat ungefähr die gleiche, nur etwas erweiterte Aufgabe wie die frühere R. s. A., nämlich über die Vornahme arbeitsstatistischer Erhebungen, ihre Durchführung und Verarbeitung auf Wunsch des Bundesrates oder Reichskanzlers sich gutachtlich zu äußern, im Bedarfsfall Auskunftspersonen zu vernehmen und arbeitsstatistische Erhebungen anzuregen. Sowohl die R. s. A. als der Beirat für Arbeiterstatistik haben Untersuchungen veröffentlicht, die sich unter anderm auf die Arbeitszeit in verschiedenen Gewerben (Bäckerei, Mühlbetrieb, Handelsgewerbe), die Arbeits- und Gehaltsverhältnisse der Kellner und Kellnerinnen sowie im Konfektionsgeschäft beziehen. Über seine Verhandlungen gibt der Beirat für Arbeiterstatistik gedruckte Protokolle heraus.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.