Reichsinvalidenfonds

Reichsinvalidenfonds

Reichsinvalidenfonds, derjenige Vermögenskomplex, der zunächst zur Sicherung und Bestreitung der Ausgaben bestimmt ist, die dem Deutschen Reich infolge des Krieges von 1870/71 durch die Pensionierung und Versorgung von Militärpersonen des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine sowie durch die Bewilligungen für Hinterbliebene solcher Personen erwachsen sind (Reichsgesetz vom 23. Mai 1873). Durch spätere Gesetze sind noch eine Anzahl andrer Ausgaben auf den R. gewiesen worden, insonderheit wurde er zur Unterstützung hilfsbedürftiger alter Krieger herangezogen. Durch Reichsgesetz vom 9. Juni 1906 wurden jedoch die aus dem R. zu bestreitenden Ausgaben wieder auf die Invaliden des Krieges 1870/71, bez. auf die Hinterbliebenen derjenigen Militärpersonen und Beamten des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine, die im Kriege von 1870/71 gefallen oder an den in diesem Krieg erlittenen Verwundungen oder Beschädigungen gestorben sind, sowie die auf § 17 des Kriegsinvalidengesetzes vom 31. Mai 1901 beruhen den Beihilfen für Witwen von Invaliden des Krieges von 1870/71, festgesetzt. Der R. wurde aus der französischen Kriegskostenentschädigung mit 561 Mill. Mk. dotiert. Seine Verwaltung vesteht aus einem vom Kaiser ernannten Vorsitzenden und drei vom Bundesrat gewählten Mitgliedern, die für die gesetzmäßige Anlage, Berechnung und Verwaltung des Fonds verantwortlich sind. Im übrigen unterliegt die Verwaltung der Oberaufsicht des Reichskanzlers wie der fortlaufenden Aussicht der Reichsschuldenkommission. Über die nach Erfüllung des Zweckes entbehrlich werdenden Bestände kann nur durch Reichsgesetz verfügt werden. Im Haushaltsetat des Deutschen Reiches für 1906/7 war der R. mit 36,661,748 Mk. in Ausgabe und Einnahme angeführt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Reichsinvalidenfonds — Reichsinvalidenfonds, die durch Gesetz vom 23. Mai 1873 bestimmte Summe von 561 Mill. M aus der franz. Kriegskostenentschädigung zur Bestreitung der dem Reich infolge des Krieges 1870/71 erwachsenden Ausgaben für die Versorgung der Invaliden und… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsgesetze — Azahlungsgeschäfte, 16. Mai 1894. Aktien Gesetz, 11. Juni 1870, Novelle vom 18. Juli 1884; aufgehoben durch Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897. Algeciras Akte, 21. Dezember 1906. Altersversicherung, s. Invalidenversicherungs–Gesetz. Anfechtungs… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsbehörden — Unmittelbar unter dem Reichskanzler steht die Reichskanzlei, die als Zentralbureau den amtlichen Verkehr des Reichskanzlers mit den Vorständen der einzelnen Reichsämter vermittelt. Die nachstehend aufgeführten Reichsbehörden haben, sofern nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Karl Wüst — Fotografie von Karl Wüst Karl Wüst (* 28. Dezember 1840 in Heilbronn; † 28. Januar 1884 ebenda) war von 1869 bis 1884 Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn. Wüst wurde als Sohn des aus Bonfeld stammenden Martin Wüst geboren, der von Beruf… …   Deutsch Wikipedia

  • Otto Michaelis (Politiker) — Otto Michaelis (* 12. September 1826 in Lübbecke; † 9. Dezember 1890 in Berlin) war ein deutscher Journalist und Politiker und entschiedener Vertreter des Wirtschaftsliberalismus. Michaelis studierte ab 1844 Rechtswissenschaften in Bonn und… …   Deutsch Wikipedia

  • Berlin [1] — Berlin (hierzu zwei Stadtpläne: »Übersichtsplan« und »Innere Stadt«, mit Registerblättern), die Hauptstadt des Deutschen Reiches und des Königreichs Preußen, zugleich erste Residenz des deutschen Kaisers und Königs von Preußen und Sitz der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gemeindehaushalt — ist die Wirtschaft, welche die Gemeinde zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse führt, insbes. die Aufbringung und Verwaltung der für Deckung der Ausgaben erforderlichen Mittel (Gemeindefinanzen). Die Finanzgewalt der Gemeinden ist in den meisten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Invaliden — (lat.), untauglich gewordene Soldaten, entweder Ganz oder Halbinvaliden (s. Invalidität). Das Altertum kannte Versorgungen, aber noch keine Versorgungsanstalten. Im Mittelalter versorgten Ritter und Priester die I.; mit der Stärkung der Macht der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Michaēlis — Michaēlis, 1) Johann David, einer der gelehrtesten Theologen des 18. Jahrh., geb. 27. Febr. 1717 in Halle, wo sein Vater Christian Benedikt (geb. 26. Jan. 1680 in Ellrich, gest. 22. Febr. 1764), ebenfalls als Theolog und Oriental ist bekannt,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”