- Reichsgutachten
Reichsgutachten, s. Reichsgesetze, S. 736.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Reichsgutachten, s. Reichsgesetze, S. 736.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Reichsgutachten — Reichsgutachten, s. u. Reichstag … Pierer's Universal-Lexikon
Reichsgutachten, das — Das Reichsgutachten, des s, plur. ut nom. sing. in dem Deutschen Staatsrechte, ein von den Ständen des Reiches dem Kaiser ertheiltes Gutachten … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Reichsheeresverfassung — Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die… … Deutsch Wikipedia
Reichskriegsverfassung — Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch ’’Reichskriegsverfassung’’ genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die… … Deutsch Wikipedia
Duell — (Ehrenduell, neulat. Duellum, bei den Studenten Paukerei), ein Kampf zweier Personen zur Genugthuung für Beleidigung, mit ordentlichen Waffen nach bestimmten Regeln (Duellgesetzen) geführt, u. zwar: a) D. in engster Bedeutung (D. praemeditatum)… … Pierer's Universal-Lexikon
Имперские законы — (Reichsgesetze) имеют силу во всех государствах, входящих в состав империи. В прежней Германской империи для действительности И. законов (И. решение, Reichsschluss, conclusum imperii) необходимо было принятие их И. сеймом и санкция императора.… … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Schwäbischer Kreis — Ausdehnung der Reichskreise zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Der Schwäbische Reichskreis ist gelb gefärbt. Der Schwäbische Reichskreis ist einer der zehn Reichskreise, in die unter Kaiser Maximilian I. 1500[H 1] bzw. 1512[H 2] das … Deutsch Wikipedia
Schwäbischer Reichskreis — (rot gefärbt) Wappen des Schwäbischen Reichskreises, 1563 und 1737 Der … Deutsch Wikipedia
Nachdruck [2] — Nachdruck, die Verletzung eines fremden Verlagsrechtes durch Vervielfältigung eines literarischen od. artistischen Erzeugnisses. Dem bloßen Wortsinn nach bedeutet zwar N. jeder Wiederabdruck eines schon gedruckten Werkes, allein der… … Pierer's Universal-Lexikon
Reichsgesetze — Reichsgesetze, diejenigen Gesetze, welche zur Zeit des Deutschen Reiches von der Reichsgewalt, d. i. dem Kaiser, unter Concurrenz des Reichstages erlassen wurden. Bis zum 16. Jahrh. bezogen sich die R. zum größten Theile nur auf das öffentliche… … Pierer's Universal-Lexikon