Rechtsnachfolge

Rechtsnachfolge

Rechtsnachfolge (Sukzession), Eintritt einer Person (Rechtsnachfolger, Sukzessor) in ein bestehendes Rechtsverhältnis. Dabei ist zwischen Singularsukzession (Sondernachfolge), d. h. dem Eintritt in ein einzelnes bestimmtes Rechtsverhältnis, und Universalsukzession (Gesamtnachfolge) zu unterscheiden. Letztere bezeichnet den Übergang der Gesamtheit der Vermögensrechtsverhältnisse einer Person auf eine andre, wie er bei der Erbfolge stattfindet. Vgl. Lessing, Begriff der R. nach bürgerlichem Recht (Berl. 1903).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rechtsnachfolge — ↑Sukzession …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rechtsnachfolge — Rẹchts|nach|fol|ge 〈f. 19〉 Übergang von Rechten (u. Pflichten) auf eine andere Person * * * Rẹchts|nach|fol|ge, die (Rechtsspr.): Nachfolge in einem Rechtsverhältnis od. in einer Rechtsstellung (durch Übergang, Übertragung von Rechten u.… …   Universal-Lexikon

  • Rechtsnachfolge — Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere („Rechtsnachfolger“). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Es gibt… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsnachfolge — die Rechtsnachfolge (Oberstufe) Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere Beispiel: Als Rechtsnachfolge begründet das Gesetz eine persönliche Haftung des Organs mit seinem gesamten Privatvermögen …   Extremes Deutsch

  • Rechtsnachfolge — Rẹchts·nach·fol·ge die; Jur; die Tatsache, dass Rechte und Pflichten von einer Person auf eine andere übergehen <die Rechtsnachfolge antreten> || hierzu Rẹchts·nach·fol·ger der; Rẹchts·nach·fol·ge·rin die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Rechtsnachfolge — Sukzession; der von einem Rechtsvorgänger abgeleitete Erwerb eines Rechts, im Gegensatz zu dem originären, ursprünglichen Erwerb (z.B. Aneignung). 1. Einzelrechtsnachfolge: Der Erwerb eines einzelnen Vermögensgegenstandes, z.B. durch Übereignung …   Lexikon der Economics

  • Rechtsnachfolge — Rẹchts|nach|fol|ge …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Einzelnachfolge — ⇡ Rechtsnachfolge …   Lexikon der Economics

  • Einzelrechtsnachfolge — ⇡ Rechtsnachfolge …   Lexikon der Economics

  • Forderungsübergang — ⇡ Rechtsnachfolge …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”