Rücktritt vom Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Rücktritt (Begriffsklärung) — Rücktritt bezeichnet eine Amtsniederlegung, siehe Rücktritt ein Begriff des Schuldrechts, siehe Rücktritt (Zivilrecht) den Rücktritt vom Versuch im Strafrecht, siehe unter Versuch (Strafrecht) eine Bremsvorrichtung von Fahrrädern, siehe… … Deutsch Wikipedia
Versuch (Strafrecht) — Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung. Definiert wird der Versuch in § 22 Strafgesetzbuch. Der Hauptfall des Versuchs ist der nicht eingetretene Erfolg der Tat: Der Täter will sein Opfer töten, verletzt es… … Deutsch Wikipedia
Rücktritt (Strafrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Rücktritt im Strafrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Versuch — Untersuchung; Erprobung; Prüfung; Test; Probe; Anstrengung; Bestreben; Bemühung; Bemühen; Bestrebung; Unternehmung; Vorsatz; … Universal-Lexikon
Versuch eines Verbrechens oder Vergehens — (Conatus, Konat, Délit tenté) liegt dann vor, wenn der Entschluß, ein Verbrechen oder Vergehen zu verüben, durch Handlungen, die einen Anfang der Ausführung des Verbrechens oder Vergehens enthalten, betätigt, das beabsichtigte Verbrechen oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Versuch — Versuch, s. Experiment. – V. eines Verbrechens, Konat, die teilweise Verwirklichung der verbrecherischen Absicht, Handlungen, welche einen Anfang der Ausführung des Verbrechens enthalten, bei Verbrechen stets, bei Vergehen nur in den vom Gesetz… … Kleines Konversations-Lexikon
Rücktritt — I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Einseitige empfangsbedürftige ⇡ Willenserklärung, die einen gültigen Vertrag (im Gegensatz zur nur für die Zukunft wirkenden ⇡ Kündigung) rückwirkend aufhebt, wenn das Recht zum R. vertraglich oder gesetzlich… … Lexikon der Economics
Der Versuch ist strafbar — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia