Quinquennāl-Fakultäten

Quinquennāl-Fakultäten

Quinquennāl-Fakultäten, s. Dispensation.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Fakultäten — (lat. facultates: Vollmachten) bezeichnen allgemein im katholischen Kirchenrecht die Übertragung von Rechten durch eine übergeordnete Institution an eine untergeordnete. Insbesondere gilt dies für Vollmachten, die vom Papst auf Bischöfe… …   Deutsch Wikipedia

  • Fakultätenrecht — Fakultäten (lat. facultates: Vollmachten) bezeichnen allgemein im katholischen Kirchenrecht die Übertragung von Rechten durch eine übergeordnete Institution an eine untergeordnete. Insbesondere gilt dies für Vollmachten, die vom Papst auf… …   Deutsch Wikipedia

  • Dispensation — (lat., eigentlich »Abwägung«), die Aufhebung einer Rechtsnorm für einen einzelnen, Fall; daher Dispensationsrecht, die Befugnis, die Anwendung einer Rechtsnorm für einen gegebenen Fall auszuschließen. Es liegt in der Natur der Sache, daß nur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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