- Quinquennāl-Fakultäten
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Fakultäten — (lat. facultates: Vollmachten) bezeichnen allgemein im katholischen Kirchenrecht die Übertragung von Rechten durch eine übergeordnete Institution an eine untergeordnete. Insbesondere gilt dies für Vollmachten, die vom Papst auf Bischöfe… … Deutsch Wikipedia
Fakultätenrecht — Fakultäten (lat. facultates: Vollmachten) bezeichnen allgemein im katholischen Kirchenrecht die Übertragung von Rechten durch eine übergeordnete Institution an eine untergeordnete. Insbesondere gilt dies für Vollmachten, die vom Papst auf… … Deutsch Wikipedia
Dispensation — (lat., eigentlich »Abwägung«), die Aufhebung einer Rechtsnorm für einen einzelnen, Fall; daher Dispensationsrecht, die Befugnis, die Anwendung einer Rechtsnorm für einen gegebenen Fall auszuschließen. Es liegt in der Natur der Sache, daß nur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon