Privilegiertes Delikt

Privilegiertes Delikt

Privilegiertes Delikt heißt ein Delikt, das durch Hinzutritt eines sogen. Privilegierungsgrundes weniger strafbar wird, z. B. wird der infolge vorheriger Reizung erfolgte Totschlag (§ 213 des Reichsstrafgesetzbuches) gelinder gestraft als der einfache Totschlag des § 212. Umgekehrt wird ein Delikt durch Hinzutritt eines Qualifikationsgrundes ein qualifiziertes, d. h. schwerer strafbares. So wird der Totschlag des § 212 zum qualifizierten, wenn er an einem Aszendenten begangen wird.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • privilegiertes Delikt — privilegiertes Delịkt,   wegen besonderer Verhältnisse milder bestrafte Tat, z. B. die Tötung eines nichtehelichen Kindes bei oder gleich nach der Geburt durch die Mutter (§ 217 StGB) oder die Tötung auf Verlangen (§ 216) im Verhältnis zum Mord… …   Universal-Lexikon

  • Privilegierung — bedeutet in der Rechtswissenschaft die gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Regel der Gleichberechtigung. Beispiele hierfür sind privilegierte Straftaten, wie die Tötung auf Verlangen (§ 216) StGB oder aus dem öffentlichen Baurecht,… …   Deutsch Wikipedia

  • Privilegierung (Strafrecht) — Privilegierung bedeutet in der Rechtswissenschaft die gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Regel der Gleichberechtigung. Beispiele hierfür sind privilegierte Straftaten, wie die Tötung auf Verlangen (§ 216) StGB oder aus dem öffentlichen… …   Deutsch Wikipedia

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