Privatversicherung

Privatversicherung

Privatversicherung, ein Privatunternehmen, das den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand hat. Die P. unterliegt nach dem Reichsgesetz vom 12. Mai 1901 der Beaufsichtigung durch das kaiserliche Aufsichtsamt für P., falls sie ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet eines Bundesstaates hinaus erstreckt, sonst nur der Aussicht der betreffenden Landesbehörde. Zum Geschäftsbetrieb bedürfen sie der Genehmigung des Privatversicherungsamtes. Ausländische Versicherungsunternehmungen bedürfen der Erlaubnis des Reichskanzlers. Die Genehmigung darf jedoch nur Aktiengesellschaften und an Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erteilt werden und ist zu versagen, falls der Geschäftsplan nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht oder den Interessen der Versicherten zuwiderläuft. Der Geschäftsbetrieb der P. wird durch das Aufsichtsamt fortlaufend überwacht, es kann ihn ganz untersagen, kann Konkurseröffnung beantragen und die Verpflichtungen einer Lebensversicherung aus laufenden Versicherungen gegebenenfalls um 331/3 Proz. herabsetzen. Seinen Sitz hat das Aufsichtsamt in Bertin, an seiner Spitze steht ein Präsident, ihm sind unterstellt eine Reihe juristischer und technischer Beamte. Für wichtige Angelegenheit steht dem Aufsichtsamt ein aus 60 Sachverständigen der verschiedensten Versicherungszweige bestehender Versicherungsbeirat zur Seite. Vgl. Rehm, Reichsgesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen (2. Aufl., Münch. 1906). – In Österreich sind die Verhältnisse der Privatversicherungsanstalten durch das Versicherungsregulativ vom 5. März 1896 geregelt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Privatversicherung — Pri|vat|ver|si|che|rung, die: Versicherung, die nicht zur Sozialversicherung gehört; von ↑ privaten (3 b) Versicherern betriebene Versicherung. * * * Privatversicherung,   die Individualversicherung. * * * Pri|vat|ver|si|che|rung, die:… …   Universal-Lexikon

  • Privatversicherung — Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatversicherung — Sammelbegriff für die privatwirtschaftliche Versicherung durch private Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) und öffentlich rechtliche Versicherungsanstalten. Die Versicherungsverhältnisse… …   Lexikon der Economics

  • Privatversicherung — Pri|vat|ver|si|che|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • GVV-Privatversicherung — AG Rechtsform Aktiengesellschaft Gründung 1. Januar 1989 Sitz …   Deutsch Wikipedia

  • Individualversicherung — ⇡ Privatversicherung …   Lexikon der Economics

  • Vertragsversicherung — ⇡ Privatversicherung …   Lexikon der Economics

  • Versicherung — (Assekuranz, franz. Assurance, engl. Insurance, ital. Assicuranza), 1) im juristischen Sinne der selbständige Vertrag, durch den der eine Teil (Assekurant, Assekuradeur, Versicherer, assureur, underwriter, assicuratore) gegen Entgelt (Prämie,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Krankenversicherung in Österreich — Die Krankenversicherung in Österreich erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheits und in vielen Ländern auch des… …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzmarktaufsicht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Finanzmarktaufsicht oder Finanzdienstleistungsaufsicht bezeichnet die staatliche Kontrolle und Aufsicht über die… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”