Privatgenugtuung

Privatgenugtuung

Privatgenugtuung, der dem Verletzten von dem strafrechtlich Verantwortlichen zu leistende Ersatz des ihm zugefügten ideellen Schadens. Ihre Hauptform im geltenden deutschen Strafrecht ist die Buße (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Beleidigung — (Injurie, lat. injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung, Verletzung), jede vorsätzliche und rechtswidrige Willenserklärung, durch die jemand einem andern seine Geringschätzung oder Mißachtung kundgibt. Je nachdem dies durch Tätlichkeiten oder auf… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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