- Privatgenugtuung
Privatgenugtuung, der dem Verletzten von dem strafrechtlich Verantwortlichen zu leistende Ersatz des ihm zugefügten ideellen Schadens. Ihre Hauptform im geltenden deutschen Strafrecht ist die Buße (s. d.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.