Privatankläger

Privatankläger

Privatankläger, s. Privatbeteiligter und Privatdelikte.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Privatankläger — Privatankläger, s. Anklageprozeß …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kontumazentscheidung — Die Kontumazentscheidung ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung wegen Nichtbefolgung einer verbindlich vorgeschriebenen Anordnung mit der Sanktion, dass der Ungehorsame sein Recht verliert oder ohne weitere Verhandlung gegen ihn… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsanwaltschaft — Staatsanwaltschaft, eine öffentliche Behörde, deren hauptsächlicher Beruf ist im Anklageprocesse (s.u. Criminalproceß) im öffentlichen Interesse die Rolle des Anklägers zu übernehmen, welcher indessen hin u. wieder auch noch andere, auf… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anklageproceß — Anklageproceß, die Form des Strafverfahrens, bei welcher, im Gegensatze zu dem sogenannten Inquisitionsproceß, der Criminalrichter nur auf eine, entweder von einem öffentlichen (Staatsanwalt, Staatsprocurator) od. auch von einem Privat Ankläger… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Contumaz — (v. lat. Contumacia), 1) der Ungehorsam, welchen eine Partei, od. eine sonst betheiligte Person in einem Rechtsstreite dadurch begeht, daß sie einer ihr gewordenen gerichtlichen Auflage überhaupt nicht, od. nicht in der vorgeschriebenen Weise… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anklageprozeß — Anklageprozeß, diejenige Art des Strafverfahrens, wobei eine besondere, vom Gericht getrennte Person, ein öffentlicher oder Privatankläger, fortwährend teilnimmt, indem er den Antrag auf öffentliche Bestrafung des Verbrechers stellt, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtskosten — (Gerichtsgebühren, Sporteln) sind die für die Tätigkeit der staatlichen Rechtspflege von den Beteiligten zu entrichtenden Gebühren, zu denen manchmal auch die Auslagen der Gerichtsbehörden gerechnet werden. Man unterscheidet zwischen den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Privatdelikte — Privatdelikte, Vergehen gegen ein Gesetz, an deren Verfolgung der Staat kein besonderes Interesse hat, und die daher nach dem Gesetze nur auf Antrag eines in seinen Rechten direkt oder indirekt Verletzten, sogen. Privatkläger oder Privatankläger …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schwurgericht — (Assisen, Jury, Geschwornengericht, engl. Jury, franz. Jury, Cour d assises), das Gericht, in dem nichtrechtsgelehrte Richter aus dem Volke (Geschworne, engl. jurymen, franz. jurés) im Zusammenwirken mit rechtsgelehrten Staatsrichtern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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