Portopflichtige Dienstbriefe
- Portopflichtige Dienstbriefe
Portopflichtige Dienstbriefe, unfrankierte Briefe von Behörden mit dem Vermerk »portopflichtige Dienstsache« und mit dem Siegel oder Stempel der Behörde verschlossen, für die der Empfänger das übliche Porto ohne Zuschlagporto zu entrichten hat.
http://www.zeno.org/Meyers-1905.
1905–1909.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Portopflichtige Dienstbriefe — Portopflichtige Dienstbriefe, in Deutschland unfrankierte Briefe von Behörden, für die der Empfänger, weil in eigener Angelegenheit an ihn gerichtet, nachträglich das Porto in Höhe frankierter Briefe zu entrichten hat … Kleines Konversations-Lexikon
Dienstmarken (Deutsches Reich) — Dienstmarken waren im Deutschen Reich Briefmarken, die ausschließlich von Behörden, Dienststellen, Ämtern zum Frankieren von Postsendungen der Dienstpost verwendet wurden. Ab 1938 bis zur Kapitulation 1945 gab es für die Parteidienststellen der… … Deutsch Wikipedia