Pferdegelder

Pferdegelder

Pferdegelder, staatlich gewährte Unterstützung deutscher rationsberechtigter Offiziere der Fußtruppen, der Artillerie und des Trains bis zum Regimentskommandeur zur Beschaffung und Unterhaltung von Dienstpferden. Sie betragen nach § 2 der Verordnung vom 30. März 1895 auf acht Jahre für jedes wirklich gehaltene Pferd 1500 Mk. und werden in Monatssätzen nachträglich mit 15,62 Mk. ausgezahlt oder bei entnommenem Vorschuß zurückbehalten.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Pferdegelder — Pferdegelder, Entschädigung für die von rationsberechtigten Offizieren des deutschen Heers (Fußtruppen, Feldjäger, fahrende Artillerie, Train) bis zum Regimentskommandeur einschließlich zu beschaffenden eigenen Pferde, beträgt auf 8 Jahre für… …   Kleines Konversations-Lexikon

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