- Pfandvermittler
Pfandvermittler sind Personen, welche die Gewährung von Darlehen gegen Faustpfand durch Pfandleihgeschäfte (s. d.) gewerbsmäßig vermitteln.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Pfandvermittler sind Personen, welche die Gewährung von Darlehen gegen Faustpfand durch Pfandleihgeschäfte (s. d.) gewerbsmäßig vermitteln.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Konzession — (lat.), Zugeständnis, Genehmigung, Bewilligung, insbes. amtliche Genehmigung einer Anlage oder behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Gewerbes. Die gewerbliche K. ist entweder eine sachliche oder eine persönliche (Real o der Personalkonzession) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte — Pfandleih und Rückkaufsgeschäfte, diejenigen Geschäfte, deren Inhaber gegen Faustpfänder gewerbsmäßig Gelder ausleihen. Dabei handelt es sich regelmäßig um kurzen Kredit, indem der Darlehnssücher nur vorübergehend, um sich aus einer Notlage zu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… … Lexikon der gesamten Technik