Pfandkehrung

Pfandkehrung

Pfandkehrung (Pfandkehr), rechtswidrige Wegnahme des dem Gläubiger übergebenen Faustpfandes durch den Eigentümer. Sie erscheint als Störung des berechtigten Besitzes (sogen. furtum possessionis). Das Reichsstrafgesetzbuch (§ 289) bedroht diesen und verwandte Fälle mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 900 Mark. Vgl. Lenz, Der strafrechtliche Schutz des Pfandrechts (Leipz. 1893).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Pfändung [1] — Pfändung heißt die Beschlagnahme fremder beweglicher Sachen zum Zweck der Sicherung und Deckung einer Forderung. Die gerichtliche P. ist eine Art der Zwangsvollstreckung (s. d.) und setzt voraus, daß eine solche zulässig ist. Die P. erfolgt in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rücken [2] — Rücken ist eine zuerst in Berlin gebrauchte Bezeichnung für die widerrechtliche Entfernung der von dem Mieter eingebrachten Sachen. Auf diese hat der Vermieter für seine Forderungen aus dem Mietsverhältnis ein gesetzliches Pfandrecht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”