- Paupertätseid
Paupertätseid heißt in Österreich der Eid, durch den ein zu einer Prozeßkaution Verurteilter beschwört, unfähig zur Erlegung dieser Summe zu sein (§ 60 der österreichischen Zivilprozeßordnung).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.