Partiererei
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Partiererei — Partiererei, s. Hehlerei … Kleines Konversations-Lexikon
Partieren — (v. lat.), 1) theilen; 2) betrügliche Kunstgriffe bei etwas anwenden; 3) Schleichhandel treiben. Daher Partiererei, die Theilnahme an einem Verbrechen wider das Eigenthum, welche in der Aufnahme der entwendeten Sachen zum Zwecke der Verhehlung u … Pierer's Universal-Lexikon
Hehlerei — ist die des eignen Vorteils wegen begangene wissentliche Begünstigung von Verbrechen, die gegen das Vermögen gerichtet sind, namentlich von Entwendungen. Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet Personenhehlerei, d. h. die des eignen Vorteils… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sachhehlerei — (Partiererei), s. Hehlerei … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hehlerei — Hehlerei, Begünstigung eines Verbrechens gegen das Eigentum (Personen H.) oder Verbergung, Ankauf oder Mitwirkung beim Absatz der mittels strafbarer Handlung erlangten Sachen (Sachen H., Partiererei) des eigenen Vorteils wegen; wird mit Gefängnis … Kleines Konversations-Lexikon
Hehlerei — Hehlerei, Verschweigung eines Verbrechens oder Verbergung von Gegenständen, die das Verbrechen betreffen, s. Partiererei … Herders Conversations-Lexikon