Partiererei

Partiererei

Partiererei, s. Hehlerei.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Partiererei — Partiererei, s. Hehlerei …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Partieren — (v. lat.), 1) theilen; 2) betrügliche Kunstgriffe bei etwas anwenden; 3) Schleichhandel treiben. Daher Partiererei, die Theilnahme an einem Verbrechen wider das Eigenthum, welche in der Aufnahme der entwendeten Sachen zum Zwecke der Verhehlung u …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hehlerei — ist die des eignen Vorteils wegen begangene wissentliche Begünstigung von Verbrechen, die gegen das Vermögen gerichtet sind, namentlich von Entwendungen. Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet Personenhehlerei, d. h. die des eignen Vorteils… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sachhehlerei — (Partiererei), s. Hehlerei …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hehlerei — Hehlerei, Begünstigung eines Verbrechens gegen das Eigentum (Personen H.) oder Verbergung, Ankauf oder Mitwirkung beim Absatz der mittels strafbarer Handlung erlangten Sachen (Sachen H., Partiererei) des eigenen Vorteils wegen; wird mit Gefängnis …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hehlerei — Hehlerei, Verschweigung eines Verbrechens oder Verbergung von Gegenständen, die das Verbrechen betreffen, s. Partiererei …   Herders Conversations-Lexikon

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