- Bühnenverein, Deutscher
Bühnenverein, Deutscher, eine vom Berliner Generalintendanten v. Küstner 1846 begründete Vereinigung deutscher Bühnenleiter, die sich, zunächst auf 5 Jahre, verpflichtete, keine Künstler zu engagieren oder gastieren zu lassen, die ihren Verpflichtungen gegen eine andre Bühne der Vereinigung nicht nachgekommen waren. Dieser später kurzweg Kartellverband genannte Verein zählte bei seiner Begründung 32 Mitglieder und stand unter dem Präsidium v. Küstners, dem 1852 Gall und später v. Hülsen folgte. Nach den neuen Satzungen von 1873 ist Berlin der Sitz des Vereins und Präsident der Generalintendant der königlichen Schauspiele, seit Ende 1902 G. v. Hülsen. Vizepräsident ist der Intendant des Münchener Hoftheaters, gegenwärtig Freiherr v. Perfall. Die Zahl der Mitglieder betrug 1902: 92. Die vom B. begründete Pensionskasse »Perseverantia« ging 1880 an die »Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger« (s.d.) über, mit der der B. in Beziehungen steht. Beide vereinbarten unter andermein Normalkontraktsformular und die Einsetzung eines Schiedsgerichts zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern des Bühnenvereins und der Genossenschaft. Organ des Bühnenvereins ist die Halbmonatsschrift »Bühne und Welt« (hrsg. von Elsner, Berl., seit 1898).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.