Pönālgesetz

Pönālgesetz

Pönālgesetz (lex poenalis), im Sprachgebrauch der katholischen Theologen ein Gesetz, das nicht im Gewissen, also nicht unter einer Sünde verpflichtet, sondern nur zur Übernahme der für die Begehung oder Unterlassung einer Handlung gesetzten Strafe. Dazu gehören verschiedene Statutenbestimmungen religiöser Orden. Frühere Theologen betrachteten auch die Zollabgabe als P.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Pönalgesetz — Pö|nal|ge|setz, das (kath. Moraltheologie): [gesetzliche] Vorschrift, zu deren Befolgung ein gläubiger Mensch zwar verpflichtet ist, deren Missachtung jedoch nicht als Sünde gilt …   Universal-Lexikon

  • Pönalgesetz — Pö|nal|ge|setz (katholische Moraltheologie) …   Die deutsche Rechtschreibung

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