- Ortsverweisung
Ortsverweisung, die Maßregel, wodurch einer Person der Aufenthalt in einem bestimmten Gemeindebezirk untersagt wird. Dies ist namentlich dann zulässig, wenn gegen einen Verurteilten auf Polizeiaufsicht (s. d.) erkannt ist. Vgl. auch Ausweisung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.