Ohne Gewährleistung

Ohne Gewährleistung

Ohne Gewährleistung (ohne Gewähr), als Zusatz zu einem Indossament (s. d.), befreit nach § 14, 98, Z. 2, der deutschen Wechselordnung den betreffenden Indossanten von seiner wechselmäßigen Haftung gegenüber jedem spätern Wechselinhaber.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Grundbuchamt (Liechtenstein) — Das Grundbuchamt ist eine Amtsstelle der Regierung im Fürstentum Liechtenstein, welche das öffentliche und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Grundbuch führt. In das Grundbuch werden in Liechtenstein vom Grundbuchamt Liegenschaften,… …   Deutsch Wikipedia

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  • Berufsfreiheit — Die Berufsfreiheit ist das Grundrecht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben. Sie wird in vielen historischen und gegenwärtigen Verfassungsordnungen verbürgt. Obgleich die Berufsfreiheit teilweise als ein klassisches Grundrecht bezeichnet… …   Deutsch Wikipedia

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