Kommorĭenten

Kommorĭenten

Kommorĭenten (lat., »die zusammen Sterbenden«), Bezeichnung für mehrere gleichzeitig verstorbene Personen. Nicht selten ist es im Rechtsleben von Wichtigkeit, zu wissen, wer von zwei Verstorbenen zuerst mit Tod abgegangen ist. Während früher angenommen wurde, daß unmündige Kinder vor ihren Eltern, mündige dagegen nach ihnen gestorben sind, falls sie in gemeinsamer Gefahr, z. B. bei einem Schiffbruch, einer Feuersbrunst, einer Überschwemmung etc., umgekommen waren, hat das Bürgerliche Gesetzbuch in § 20 für einen derartigen Fall bestimmt, daß anzunehmen ist, sämtliche in einer gemeinsamen Gefahr Umgekommenen seien gleichzeitig verstorben.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kommorienten — (lateinisch commorientes, die zusammen Sterbenden) sind Personen, die sich gegenseitig zum Erben eingesetzt haben und unter Umständen sterben, bei denen sich nicht feststellen lässt, wer vor dem anderen verblichen ist. Dies ist jedoch für die… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommorienten — Kommorĭenten (lat., »zusammen Sterbende«), Personen, die zusammen bei einer Gelegenheit (Unglücksfall) um das Leben gekommen sind; gelten nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzb. § 20 als gleichzeitig verstorben …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erbenordnung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzliche Erbfolge — Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Erben mehrere Personen, so wird damit auch geregelt,… …   Deutsch Wikipedia

  • Todeserklärung — Todeserklärung, die durch ein gerichtliches Urteil erfolgte Erklärung, daß eine bestimmte Person von einem bestimmten Zeitpunkt ab als tot gilt, auch wenn sie noch leben sollte. Dem römischen und ältern deutschen Recht unbekannt, wurde das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Todesvermutung — Todesvermutung, die Annahme, daß eine Person zu einer bestimmten Zeit gestorben sei. Eine solche kennt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 20) nur im Falle des Unterganges mehrerer Menschen in gemeinsamer Gefahr. Hier wird angenommen, daß sie alle… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”